Kärtchen am Auto: Was hinter den Visitenkarten der Export-Ankäufer steckt
Kärtchen am Auto: wer die Visitenkarten verteilt, ob das erlaubt ist, für welche Autos sich das Angebot lohnen kann und wie du dabei sicher verkaufst.
VERIDS Redaktion · · 6 Min. Lesezeit

Die Kärtchen am Auto stammen meist von Händlern, die gebrauchte Autos für den Export suchen. Das Verteilen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist in Nordrhein-Westfalen ohne Erlaubnis der Stadt unzulässig, der Verkauf an einen solchen Händler ist dagegen ein gewöhnlicher Kaufvertrag. Lohnen kann er sich für alte Autos ohne gültige Hauptuntersuchung. Du solltest dann den Wert deines Autos kennen und es selbst abmelden.
Wer verteilt die Kärtchen am Auto?
Auf den Karten stehen eine Telefonnummer und ein Versprechen wie „Zahle Höchstpreise in bar“. Der ADAC schreibt dazu, dass sich dahinter meist Händler verbergen, die Autos für den Export suchen, und dass in jedem Fall Vorsicht geboten ist.
Gesteckt werden die Karten von Verteilern. Die Stiftung Warentest hat 2016 bei der zuständigen Behörde in München nachgefragt und festgehalten, dass den Beamten nur bleibt, die Verteiler zu belangen, und die erwischt man selten. Wer den Auftrag gegeben hat, lässt sich schwer ermitteln.
Für denselben Bericht haben die Tester zwei gebrauchte Autos bei vier Kärtchenhändlern angeboten. Ihr Urteil fiel gemischt aus. Die Händler seien nicht unbedingt unseriös, sie könnten freundlich sein, aber auch knallhart auftreten und enormen Druck aufbauen.
So funktioniert das Geschäft mit dem Export
Der Händler sammelt Autos ein, die sich in Deutschland kaum noch verkaufen lassen, und gibt sie an Abnehmer im Ausland weiter. Laut Stiftung Warentest gehen vor allem ältere Autos ohne gültige Hauptuntersuchung oft in den Export.
Viel Spielraum beim Preis hat der Händler dabei nicht. Ein Exporteur sagte den Testern, die Abnehmer zahlten nur einige Hundert Euro pro Fahrzeug. In den Export gingen nur die billigen Autos. Die besseren würden aufbereitet und mit neuer Hauptuntersuchung hierzulande verkauft.
Daraus ergibt sich, was der Händler dir bieten kann. Im Test ging es um einen 15 Jahre alten Kleinwagen, dessen Wert ein Experte des ADAC auf 1.425 € geschätzt hatte. Die ersten Gebote lagen zwischen 600 und 1.000 €. Das höchste erreichte nach zähem Verhandeln 1.400 €. Der Test ist zehn Jahre alt, auf heutige Preise lassen sich die Beträge nicht übertragen. Er zeigt aber, wie verhandelt wird. Das erste Gebot ist niedrig, und nach oben geht es nur, wenn du standhaft bleibst.
Ist das Verteilen der Kärtchen erlaubt?
Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ohne Erlaubnis nicht. So sieht es jedenfalls die Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen. Das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen unterscheidet zwischen dem Gemeingebrauch einer Straße und der Sondernutzung. Nach § 18 StrWG NRW ist jede Nutzung, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, eine Sondernutzung, und die braucht eine Erlaubnis. In Ortsdurchfahrten erteilt sie die Gemeinde, sonst die Straßenbaubehörde.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 1. Juli 2010 entschieden, dass das Verteilen von Visitenkarten an geparkten Autos genau darunter fällt (Az. IV-4 RBs 25/10). Ein Autohändler hatte in Moers ohne Genehmigung Karten an Autos auf öffentlichen Parkplätzen gesteckt. Das Gericht sah darin eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, weil das Verteilen ausschließlich gewerblichen Zwecken dient. Es blieb bei einer Geldbuße von 200 €.
Eine Erlaubnis würde ein Händler dafür auch kaum bekommen. Die Stiftung Warentest zitiert das Kölner Ordnungsamt, für das dasselbe Landesrecht gilt wie für Münster: Selbst wenn Händler einen Antrag stellten, könne man dem nicht stattgeben. Systematisch nachzugehen sei aber kein Aufgabenschwerpunkt. Geahndet wird die Werbung nach dem Bericht der Tester also selten.
Für dich als Halter folgt daraus nichts. Du musst die Karte weder aufheben noch melden. Das Straßenrecht gilt für öffentliche Flächen. Auf einem privaten Kundenparkplatz entscheidet der Eigentümer, was er duldet.
Für welche Autos kann sich das Angebot lohnen?
Die Stiftung Warentest kommt zu einem nüchternen Ergebnis: Für Besitzer älterer Autos ohne gültige Hauptuntersuchung kann der Verkauf über ein Kärtchen interessant sein. Ähnlich liegt es bei Autos mit sehr hoher Laufleistung oder mit Schäden, deren Reparatur mehr kostet, als das Auto danach wert ist. Private Käufer sind bei solchen Autos zurückhaltend, und für ein Autohaus sind sie selten interessant.
Für ein gepflegtes Auto mit frischer Hauptuntersuchung ist der Export-Ankäufer der falsche Abnehmer. Er rechnet mit dem Preis, den er im Ausland erzielt.
Was mit einem Auto ohne Prüfplakette sonst noch geht, steht im Beitrag TÜV abgelaufen und das Auto soll weg.
Diese Risiken hat der Verkauf an Kärtchenhändler
Am teuersten wird für die meisten die Verhandlung. Im Test der Stiftung Warentest wurde jeder Kratzer und jede Beule zum Argument. Ein Händler blieb stur im Auto sitzen und wartete ab, wer sich beim Preis zuerst bewegt. Ein anderer schlug einen rauen Ton an.
Du weißt außerdem oft nicht, mit wem du es zu tun hast. Eine Handynummer auf einer Karte ersetzt weder Firmennamen noch Anschrift. Das rächt sich bei der Zulassung. Übergibst du das Auto angemeldet und der Käufer meldet es nicht um, haftest du nach Angaben des ADAC weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Dann hast du niemanden, an den du dich wenden kannst.
Bleibt das Bargeld. Die Händler werben mit Barzahlung. Wer das Geld auf einem Hof entgegennimmt, kann die Scheine dort nicht prüfen.
Wie verkaufst du sicher an einen Export-Ankäufer?
Wenn du dich dafür entscheidest, halte dich an diese Punkte:
- Ermittle vorher, was das Auto wert ist, und leg deinen Mindestpreis fest. Eine Spanne dafür zeigt der Rechner unter Was ist dein Auto wert?
- Melde das Auto vor der Übergabe selbst ab. Dazu raten ADAC und Stiftung Warentest.
- Verhandle zu zweit und bei dir, auf privatem Grund. Der ADAC rät, lange Anfahrten zum Käufer zu vermeiden.
- Lass dir den Ausweis zeigen und übertrag Namen und Anschrift in den Vertrag.
- Mach einen schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe und schließ darin die Gewährleistung aus. Was hineingehört, erklärt der Beitrag zum Kaufvertrag beim privaten Autoverkauf.
- Nimm Bargeld und keinen Scheck. Die Polizei empfiehlt, Bargeld in belebter Umgebung zu übergeben, am besten in der Nähe einer Bank. Zahlst du es dort gleich ein, prüft die Bank die Scheine.
- Räum das Auto vorher aus und gib den Fahrzeugbrief erst heraus, wenn du das Geld hast.
Läuft die Verhandlung anders als abgesprochen, brich ab. Unterschrieben hast du bis dahin nichts.
Die Alternative für Autos, die hier noch gefragt sind
Ein Kärtchen sagt nichts über den Wert deines Autos. Es steckt auch an Autos, die gar nicht in den Export gehen. Der Exporteur aus dem Test sagte selbst, dass er teurere Autos aufbereitet und weiterverkauft. Dann verdient er an der Spanne zwischen seinem Ankaufspreis und dem Preis, den das Auto hier erzielt.
Hol für ein solches Auto Angebote von Händlern ein, die du einordnen kannst. Woran du sie erkennst, steht im Beitrag Autoankauf in Münster: Woran du seriöse Ankäufer erkennst. Bei VERIDS stellst du dein Auto einmal ein, und geprüfte Händler geben verdeckte Angebote ab. Du siehst alle Händlerangebote nebeneinander und musst keines annehmen.
Häufige Fragen
- Muss ich etwas tun, wenn ein Kärtchen an meinem Auto steckt?
- Nein. Du kannst es entsorgen. Wer sich an der Werbung stört, kann das Ordnungsamt seiner Stadt darauf hinweisen.
- Ist es verboten, an einen Kärtchenhändler zu verkaufen?
- Nein. Unzulässig ist das Verteilen der Werbung auf öffentlichen Straßen ohne Erlaubnis. Der Verkauf selbst ist ein normaler Kaufvertrag, für den dieselben Regeln gelten wie bei jedem anderen Käufer.
- Zahlen Kärtchenhändler wirklich Höchstpreise?
- In einem Test der Stiftung Warentest von 2016 lagen die ersten Gebote für einen alten Kleinwagen weit unter dem Schätzwert. Das höchste Gebot nach längerem Verhandeln lag knapp darunter.
- Soll ich das Auto vor dem Verkauf an einen Export-Händler abmelden?
- Ja. ADAC und Stiftung Warentest raten dazu, das Auto selbst abzumelden. Sonst haftest du weiter für Versicherung und Kfz-Steuer, bis der Käufer es ab- oder ummeldet.
Was würden Händler für dein Auto zahlen?
Stell dein Auto einmal ein. Geprüfte Händler können darauf bieten, und du entscheidest, ob du ein Angebot annimmst. Für dich ist das kostenlos.
Auto kostenlos anbietenQuellen
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 29. Oktober 2026.


